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Die Verbindlicherklärung von Strukturplänen durch die Gesundheitsplanungs GmbH

AbhandlungenGerhard BaumgartnerZfV 2018/22ZfV 2018, 255 Heft 3 v. 30.9.2018

Im Zuge der Gesundheitsreform 2017 wurde die Errichtung einer "Gesundheitsplanungs GmbH" vorgesehen, deren Gesellschafter der Bund, die Länder und der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sind und deren Aufgabe es ist, bestimmte Teile der für die Gesundheitsplanung relevanten Strukturpläne durch Verordnung für verbindlich zu erklären (§ 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz). Diese Konstruktion wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.11Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Rechtsgutachten.

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