Die rechtlichen Grundlagen der Asylberatung erweisen sich aus verschiedenen Gründen als komplex: Diverse Unionsrechtsakte werden durch nationales Recht umgesetzt. Das Asylverfahrensrecht stellt dabei eine Abweichung vom allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht dar. Die Halbwertszeit asylrechtlicher Regelungen ist bekanntlich gering: Novelle folgt auf Novelle, für eine fundierte rechtswissenschaftliche Analyse bleibt oft nur wenig Zeit; dies in Anbetracht der Tatsache, dass sich der Gesetzgeber mitunter, bewusst oder unbewusst, mit zweideutigen, schwer verständlichen Regelungen begnügt. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag der Versuch unternommen, Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Asylverfahren einer strukturellen Analyse aus Sicht des allgemeinen Verwaltungsrechts zu unterziehen.