vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gefahrenabwehr im Versammlungsrecht

AbhandlungenFlorian WerniZfV 2018/21ZfV 2018, 243 Heft 3 v. 30.9.2018

Das Versammlungsgesetz 1953 regelt den polizeilichen Umgang mit Versammlungen nur rudimentär. Die Exekutivorgane greifen daher zur Gefahrenabwehr gegen Versammlungsteilnehmer auf andere - insbesondere sicherheitspolizeiliche - Befugnisse zurück. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Voraussetzungen dieser Praxis beleuchtet.

» Deskriptoren: Versammlungsrecht; Sicherheitspolizeirecht; Versammlungsfreiheit; Kompetenzverteilung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte