AVG: § 6 Abs 1 (Zuständigkeit, Wahrnehmung; Weiterleitung an die zuständige Behörde beendet Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde, außer wenn der Einschreiter auf einer Erledigung beharrt; in diesem Fall Wiederaufleben ihrer Zuständigkeit; keine gesonderte Entscheidung über Antrag auf Bescheiderlassung)
VwGH 29. 4. 2014, 2013/04/0171