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VwGH 24. 4. 2014, 2014/02/0022 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2014/1445ZfV 2014, 916 Heft 6 v. 7.1.2015

VStG: § 53 Abs 1 (Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen; Haftraum der Behörde oder der Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion; subsidiärer Vollzug in gerichtlichem Gefangenenhaus; keine grundsätzliche Anwendung des StVG; kein Ersatz durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen)

StVG: § 3 (Anordnung des Vollzuges)

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