ASVG: § 33 Abs 1 (Meldepflicht betreffend in der Krankenversicherung pflichtversicherte Personen; Erfordernis der Feststellung eines über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Entgeltsanspruchs)
§ 35 Abs 3 (Dienstgeber; Übertragung der Meldepflichten an einen Bevollmächtigten; kein Erfordernis der Anführung der Bestimmung im Spruch des Straferkenntnisses neben § 9 Abs 2 VStG)