AVG: § 68 Abs 4 Z 4 (sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, Nichtigerklärung rechtskräftiger Bescheide; ausdrücklich mit Nichtigkeit bedrohter Fehler; Prüfung anhand der zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage; Gebrauchserlaubnis für einen Verkaufstisch in der Schottentorpassage, entgegenstehende öffentliche Rücksichten; Behinderung der Flucht aus der U2 Station; keine Deckung der Annahme im eingeholten Sachverständigengutachten)