VStG: § 51 Abs 1 idF bis zum 31. 12. 2013 (Rechtsschutz durch unabhängige Verwaltungssenate; Berufung; mögliche Modifikation einer mündlich erhobenen Berufung gegen die Strafhöhe in Richtung einer vollen Berufung innerhalb der Berufungsfrist; kein konkludenter Berufungsverzicht hinsichtlich Schuldfrage)
VwGH 29. 4. 2014, 2013/04/0072