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VwGH 23. 5. 2014, 2012/04/0003 (Vergabewesen)

VwGHVergabewesenZfV 2014/1442ZfV 2014, 916 Heft 6 v. 7.1.2015

BundesvergabeG 2006: § 23 (Vertraulichkeit von Unterlagen; Wahrung durch Auftraggeber; Bewerber und Bieter; mangelnde rechtliche Beurteilung, ob ein – überwiegendes – Interesse an der Geheimhaltung eines Vorbringens der Gegenseite besteht und weshalb trotz der Geheimhaltung eine effektive Rechtsverfolgung möglich ist, infolge mangelhafter Feststellungen der Themen der vorenthaltenen Vorbringen)

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