AlVG: § 36 Abs 6 (abgestufte Deckelung der Notstandshilfe; Ausnahmebestimmung für Arbeitslose, die das 45. Lebensjahr vollendet haben; Anwendbarkeit der Ausnahme nur auf nach Erreichen der Altersgrenze neu erworbene Anwartschaften)
VwGH 26. 5. 2014, Ro 2014/08/0027