ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmer; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; kein generelles Vertretungsrecht; Verwertung nur der eigenen Arbeitskraft; kein sanktionsloses Ablehnungsrecht im engeren Sinn; Abgrenzung zum Werkvertrag; Zerlegung von Dienstleistungen in einzelne zeitlich bzw mengenmäßig bestimmte Abschnitte; keine unternehmerische Organisation; Abgrenzung zum freien Dienstvertrag; Einbindung in die betriebliche Organisation des Beschäftigers; Freiräume nur innerhalb des vorgegebenen Rahmens betrieblicher Erfordernisse; Überwiegen der Merkmale persönlicher Abhängigkeit; Aufstellen und Einsammeln von Zeitungsständern)