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VwGH 24. 4. 2014, 2013/08/0204 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2014/1413ZfV 2014, 888 Heft 6 v. 7.1.2015

AlVG: § 46 Abs 6 (Unterbrechung des Bezugs von Notstandshilfe; strittiger Inhalt eines Telefonats mit der Serviceline des Arbeitsmarktservice)

AVG: § 16 (Aktenvermerk über amtliche Wahrnehmungen und Mitteilungen; nicht unterfertigter und keinem Amtsorgan zuordenbarer elektronischer Vermerk)

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