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VwGH 5. 5. 2014, 2013/03/0044 (Rundfunkrecht)

VwGHRundfunkrechtZfV 2014/1401ZfV 2014, 876 Heft 6 v. 7.1.2015

Fernseh-ExklusivrechteG: § 5 Abs 5 (Kurzberichterstattung; unveränderte Bereitstellung im Rahmen eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf für die Dauer von längstens sieben Tagen nach der Ausstrahlung; Unzulässigkeit der Festlegung einer kürzeren Abrufdauer durch die Regulierungsbehörde)

ORF-G: § 4e Abs 4 (Besonderer Auftrag für ein Online-Angebot; Bereitstellung eines Abrufdienstes in der Dauer von [grundsätzlich] bis zu sieben Tagen; ebenso)

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