ORF-G: § 1a Z 10 (Produktplatzierung; nicht vorliegend bei Einblendungen des Logos einer Tageszeitung während eines Fußballspiels)
§ 37 Abs 4 (Entscheidung des Bundeskommunikationssenates; Veröffentlichung; Ermessen; angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit über verurteilende Entscheidungen)