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VwGH 26. 5. 2014, 2012/03/0012 (Post- und Fernmeldewesen)

VwGHPost- und FernmeldewesenZfV 2014/1400ZfV 2014, 874 Heft 6 v. 7.1.2015

Komm Austria-Gesetz: § 10a Abs 12 idF BGBl 2005/21 (Finanzierungsbeiträge; Feststellung von Gutschriften und Nachforderungen auf Antrag; Anwendung der Norm auch auf frühere Beitragszeiträume; Antrag auf Feststellung einer Gutschrift kann gestellt werden, solange die auf die Mitteilung der Ergebnisse dieser Jahresabrechnung folgende Vorschreibung von Finanzierungsbeiträgen noch nicht beglichen wurde; System der laufenden Gegenverrechnung, in dem keine Rückerstattung von Beiträgen vorgesehen ist; keine analoge Anwendung bereicherungsrechtlicher Vorschriften; kein Vorliegen einer planwidrigen Lücke; irrtümlich falsche Meldung der im Geschäftsjahr erzielten Umsätze)

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