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VwGH 29. 4. 2014, 2013/04/0026 (Gewerberecht)

VwGHGewerberechtZfV 2014/1371ZfV 2014, 855 Heft 6 v. 7.1.2015

GewO 1994: § 13 Abs 1 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Ausschlussgründe, gerichtliche Verurteilungen)

§ 87 Abs 1 Z 1 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Ausschlussgrund ua der gerichtlichen Verurteilung; keine Ermessensentscheidung; keine die Befürchtung, es könne eine gleiche oder ähnliche Straftat unter Verwirklichung des gleichen Lebenssachverhalts drohen, erforderlich)

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