GewO: § 83 (Betriebsanlage, Auflassung, Interessensschutz, Vorschreibung von Vorkehrungen, bescheidmäßiger Auftrag, Passivlegitimation, "Inhaber", Ausübung der Gewahrsame; keine ausreichenden Feststellungen; "Pächter" oder "Verwalter")
VwGH 23. 5. 2014, 2012/04/0155