Stmk LandarbeiterkammerG: § 2 Abs 1 lit a (Kammerzugehörigkeit; Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet; Arbeitnehmer der land- und forstwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsgenossenschaften; Auslagerung der Sortierung, der kurzzeitigen Zwischenlagerung, der Verpackung sowie der Kommissionierung von Obst in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Tätigkeiten außerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Gebiets)