UVP-G 2000: § 24 Abs 1 (UVP für Hochleistungsstrecken nach § 23b, teilkonzentriertes Verfahren vor dem
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BMVIT; Kumulationsprinzip für die beim BMVIT konzentrierten ministeriellen Genehmigungen und die bundesrechtlich erforderlichen Genehmigungen, für deren Erteilung eine andere Behörde als ein Bundesminister zuständig ist; keine Mitanwendung der materiell-rechtlichen Genehmigungsvorschriften des DenkmalschutzG durch das BMVIT)