Wr BauO: § 6 Abs 3 (Wald- und Wiesengürtel, zulässige Bauten, Bauten kleineren Umfangs, die land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen; unterirdische Lage macht einen Bau noch nicht zu einem solchen kleineren Umfangs; Schwimmbecken)
VwGH 8. 4. 2014, 2012/05/0116