Wr BauO: § 129 Abs 6 (Gefahr in Verzug, erforderliche Sicherungsmaßnahmen, notstandspolizeiliche Maßnahme; Kostentragung durch Eigentümer; keine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, wenn keine Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erhoben wurde)
VwGH 8. 4. 2014, 2012/05/0113