Vlbg BauG: § 2 Abs 1 lit f (Bauwerk, Begriff; Anlage, zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich; Stützmauer; grundsätzlich anzeigepflichtig, wird Abstand nicht eingehalten, bewilligungspflichtig)
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§ 6 Abs 2 (Mindestabstände; oberirdische Bauwerke, die keine Gebäude sind; mindestens 2 m von der Grundgrenze)