VStG: § 5 Abs 1 (Schuld; Ungehorsamsdelikt; widerlegbare Vermutung des Verschuldens; eingeholte Gutachten zum Stützung der plausiblen Rechtsansicht nicht ausreichend, keine Erkundigungen bei geeigneter Stelle)
BWG: § 1 Abs 1 Z 1 (Bankgeschäft; gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage; Verstoß; deliktisches Verhalten auch das Halten des Geldes)