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VwGH 26. 2. 2014, 2012/02/0079 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2014/1226ZfV 2014, 764 Heft 5 v. 6.11.2014

VStG: § 51 f Abs 2 (mündliche Verhandlung vor dem unabhängigen Verwaltungssenat; Durchführung in Abwesenheit der Partei; Voraussetzungen; behauptete Erkrankung ohne Nachweis; ausreichende Interessenwahrnehmung durch anwesenden Parteienvertreter)

AVG: § 19 Abs 3 (Ladungen; Befolgungspflicht; Entschuldigungsgründe; Unaufschiebbarkeit; Überprüfbarkeit; keine bei bloßer Arbeitsunfähigkeitsmeldung)

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