vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 28. 3. 2014, 2012/02/0113 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2014/1227ZfV 2014, 764 Heft 5 v. 6.11.2014

VStG: § 51e Abs 3 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Durchführung, keine; mehrere Beweisanträge, Antrag auf Durchführung, Pflicht zur Durchführung)

VwGH 28. 3. 2014, 2012/02/0113

Der Bf hat in der Berufung die Tatbegehung mit näherer Begründung – sowohl hinsichtlich des Vorliegens eines schweren Mangels als auch hinsichtlich des eingerichteten Kontrollsystems – bestritten und mehrere Beweisanträge, wie zB die Einvernahme eines mit Namen und Anschrift bezeichneten Zeugen und seine eigene Einvernahme, sowie auch ausdrücklich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!