VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; minderer Grad des Versehens, keiner; Verbesserungsauftrag; bewusste Nichtentsprechung)
VwGH 26. 2. 2014, 2013/02/0268
Unstrittig wurde dem Vertreter der Antragstellerin jenes Exemplar seiner Beschwerde an den VfGH seitens des VwGH gemeinsam mit dem Verbesserungsauftrag vom 18. 7. 2013 zurückgestellt, welches – versehen mit der hg OZ 1 – im Zuge der Abtretung dieser Beschwerde durch den VfGH beim VwGH eingelangt war. Ebenso unstrittig hat der Vertreter ausschließlich diese an ihn mit dem Verbesserungsauftrag übermittelte Beschwerde – welche somit als Original anzusehen war – dem VwGH auftragsgemäß wieder rückübermittelt, nicht aber die ferner ausdrücklich geforderten zwei weiteren Ausfertigungen für die belBeh und die weitere Partei.