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VwGH 10. 12. 2013, 2013/05/0135 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2014/1213ZfV 2014, 760 Heft 5 v. 6.11.2014

VwGG: § 55 Abs 1 (Säumnisbeschwerde, Kosten im Fall der Nachholung des versäumten Bescheides; Pauschbetrag um die Hälfte niedriger)

§ 55 Abs 2 (keine Anwendung des Abs 1, wenn Gründe nachzuweisen, die eine fristgerechte Erlassung des Bescheids unmöglich gemacht haben; viermonatige Verzögerung bei der Bestellung eines Gutachters nach Zustellung eines aufhebenden Vorstellungsbescheids, kein Grund für die Nichterlassung des Bescheids)

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