BStG 1971: § 16 Abs 1 (Duldung von Vorarbeiten, Bescheid; Einwendungen nur hinsichtlich der Notwendigkeit der Vorarbeiten; ausreichende Bestimmtheit des Spruches; Festsetzung einer Frist für die Bekanntgabe des Beginns der Arbeiten)
§ 16 Abs 2 (ebenso, Entscheidung über die Kosten, sinngemäße Anwendung der §§ 18 und 20; Vertretungskosten)