SchUG: § 28 Abs 1 (Voraussetzungen für die Aufnahme in die 1. Stufe ua einer höheren Schule, Verweisung auf § 40 Abs 1 SchUG; keine Anwendung auf Aufnahme eines Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Unterstufe einer höheren Schule aufgrund des § 8a Abs 1 SchulpflichtG)