StVO: § 45 Abs 4 (Ausnahmebewilligung von Verkehrsverboten und -geboten [flächendeckende Kurzparkzone]; Voraussetzungen; Nachweis der Überlassung eines arbeitgebereigenen Kraftwagens zur Privatnutzung; keine Ausnahmebewilligung für Lebensgefährtin des Arbeitnehmers, dem Kfz zur Privatnutzung überlassen wurde)
VwGH 26. 2. 2014, Ro 2014/02/0066