ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstverhältnis; Verhältnis in wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit; Gefälligkeitsdienste, nicht vorliegend)
§ 113 Abs 1 (Beitragszuschlag, wenn Anmeldung zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde; Erfordernis eines wirksamen Kontrollsystems zur Vermeidung der Aufnahme einer Beschäftigung ohne Zustimmung des Dienstgebers bzw ohne vorherige Anmeldung)