ASVG: § 33 (Anmeldung von Beschäftigten)
§ 111 Abs 1 (Strafbestimmung bei Verletzung von Meldepflichten; Beurteilung des Vorliegens einer Versicherungspflicht als Vorfrage)
AVG: § 38 (Vorfragen; Bindungswirkung nur, wenn über die Frage von einer anderen Behörde als Hauptfrage entschieden wurde)