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VwGH 20. 3. 2014, 2013/08/0026 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2014/1193ZfV 2014, 749 Heft 5 v. 6.11.2014

GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 (Pflichtversicherung; selbstständig erwerbstätige Personen, wenn sie aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits der Pflichtversicherung nach einem anderen Bundesgesetz unterliegen; bei der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung nach den §§ 49 ff RAO handelt es sich um keine Pflichtversicherung nach einem anderen Bundesgesetz)

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