Privatradio-G: § 28a Abs 3 Z 1 (grundlegende Änderung des Programmcharakters; Erfordernis der Genehmigung der Regulierungsbehörde; Voraussetzung, dass das dem Zulassungsbescheid zugrunde liegende Programm zwei Jahre veranstaltet wurde)
VwGH 26. 3. 2014, 2012/03/0048