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VwGH 26. 3. 2014, 2012/03/0050 (Rundfunkrecht)

VwGHRundfunkrechtZfV 2014/1186ZfV 2014, 746 Heft 5 v. 6.11.2014

Privatradio-G: § 28a Abs 3 Z 1 (grundlegende Änderung des Programmcharakters; Erfordernis der Genehmigung der Regulierungsbehörde; Voraussetzung, dass das dem Zulassungsbescheid zugrunde liegende Programm zwei Jahre veranstaltet wurde; Unerheblichkeit, dass das Programm vom früheren Hörfunkprogramm vor der letzten Auswahlentscheidung nicht maßgeblich abweicht)

VwGH 26. 3. 2014, 2012/03/0050

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