EO: § 35 (Exekutionsbewilligung, Einwendungen gegen den Titel; Zurückweisung von Einwendungen, Zweck der Zwangsstrafen sei nach Zahlung erfüllt)
GEG: § 1 Z 2 (Anwendungsbereich; Einbringung der aufgezählten Beträge; Geldstrafen aller Art, Zwangsstrafe nach UGB)