Nö JagdG: § 14 Abs 2 (Vorpachtrecht betreffend die Jagd auf einem Jagdeinschluss)
§ 14 Abs 3 (Jagdeinschluss; umschließende Eigenjagdgebietsteile stoßen ihrerseits wieder unmittelbar auf andere Jagdeinschlüsse; für weidgerechte Bejagung nicht geeignete Grundstücke; kein Erfordernis einer Gesamtbeurteilung aller Vorpachtflächen)