Nö JagdG: § 3a Abs 6 (Gehege zur Fleischgewinnung, Zuchtgehege und Zoos; keine Anwendung der Bestimmung, wenn keine Absicht zur Tierzucht, Fleischgewinnung oder Zoohaltung vorliegt)
§ 135 Abs 1 Z 1 (Strafbestimmung für Verletzungen des § 3a; fragliche Zuordnung des Fehlverhaltens an den Grundstückseigentümer trotz Vorliegens der Beauftragung eines Verwalters; ebenso)