Krnt JagdG: § 3 Abs 2 (geordneter Jagdbetrieb, Definition)
§ 11 Abs 1 (Abrundung von Jagdgebieten im Interesse eines geordneten Jagdbetriebes in Form eines Anschlusses oder Tausches von Flächen; möglichst geringe Größenänderung der Jagdgebiete; eine Abrundung rechtfertigende wesentliche Erschwerung eines geordneten Jagdbetriebs)