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VwGH 10. 12. 2013, 2012/05/0147 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2014/1072ZfV 2014, 691 Heft 5 v. 6.11.2014

BauO: § 38 Abs 1 (Baubewilligung, Erlöschen, wenn nicht binnen drei Jahren ab Rechtskraft mit der Bauausführung begonnen wird; Ausführung eines aliud verhindert das Außerkrafttreten nicht; Unterschreitung des Mindestabstandes)

§ 38 Abs 2 (ebenso; rechtzeitiger Beginn; Außerkrafttreten, falls Vollendung nicht innerhalb von fünf Jahren ab Baubeginn)

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