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VwGH 11. 12. 2013, 2012/04/0133, 0134 (Vergabewesen)

VwGHVergabewesenZfV 2014/946ZfV 2014, 607 Heft 4 v. 16.9.2014

BundesvergabeG 2006 idF BGBl I 2012/10: § 312 Abs 4 (allgemeine Bestimmungen; Zuständigkeit des Bundesvergabeamtes nach Erklärung des Widerrufes eines Vergabeverfahrens; keine Zuständigkeit zur Feststellung der im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Rechtswidrigkeiten)

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