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VwGH 7. 8. 2013, 2011/06/0164 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2014/947ZfV 2014, 607 Heft 4 v. 16.9.2014

VwGG: § 47 Abs 1 (verwaltungsgerichtliches Verfahren, Kostenersatz für obsiegende Partei)

§ 47 Abs 2 (obsiegende Partei; ua die belangte Behörde im Fall der Abweisung der Beschwerde)

§ 47 Abs 5 (von einer Behörde zu leistender Kostenersatz, Tragung durch den Rechtsträger, in dessen Namen die Behörde in der Beschwerdesache gehandelt hat; diesem Rechtsträger fließt auch der Kostenersatz zu; Anwendung nur bei Nichtidentität des ersatzpflichtigen Rechtsträgers mit dem Rechtsträger der belangten Behörde; Abweisung der Beschwerde des Landes gegen die Abweisung seines Antrags auf Genehmigung einer Landesstraße)

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