WVRG 2007: § 11 Abs 2 Z 2 (Nichtigerklärung gesondert anfechtbarer Entscheidungen des Auftraggebers im Rahmen der vom Antragsteller innerhalb der Antragsfristen geltend gemachten Beschwerdepunkte; Bedachtnahme auch auf späteres Vorbringen, dass sich im Rahmen des Beschwerdepunktes bewegt; Behauptung der Rechtswidrigkeit der Wahl des Preisaufschlags-/-nachlassverfahrens)
§ 23 Abs 1 (Antrag auf Nichtigerklärung; Inhaltserfordernisse)