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VwGH 23. 7. 2013, 2013/05/0097 (Säumnisbeschwerde) (Wohnrecht)

VwGHWohnrechtZfV 2014/703ZfV 2014, 437 Heft 3 v. 3.7.2014

Nö WohnungsförderungsG 2005: § 1 Abs 1 (Förderung bestimmter Vorhaben, Land als Träger von Privatrechten; keine Entscheidungspflicht)

§ 10 Abs 3 (Rechtsansprüche aufgrund dieses Gesetzes, erst mit der rechtswirksamen Annahme des Angebotes der Landesregierung durch den Förderungswerber; keine Verpflichtung zur Bescheiderlassung)

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