ABGB: § 833 (Miteigentum, Verwaltung der gemeinsamen Sache, ordentliche Verwaltung; Bestellung eines zur Jagdausübung berechtigten Bevollmächtigten der Miteigentümer iSd § 2 Abs 3 erster Satz Krnt JagdG 2000 ist keine Sache der ordentlichen Verwaltung, daher keine Majorisierung)
VwGH 26. 6. 2013, 2011/03/0240