WRG 1959: § 27 Abs 4 (Entziehung der Bewilligung, wenn ungeachtet wiederholter Mahnungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen anlässlich der Bewilligung, der Änderung der Bewilligung oder Überprüfung angeordnete Maßnahmen nicht durchgeführt oder Auflagen nicht eingehalten werden; Entziehung als ultima ratio)
VwGH 26. 9. 2013, 2011/07/0187