AVG: § 52 Abs 2 (Sachverständige, Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger, Voraussetzungen; Weigerung des Amtssachverständigen)
BDG: § 147 (Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen; Eintritt des Erben in das Verfahren)
AVG: § 52 Abs 2 (Sachverständige, Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger, Voraussetzungen; Weigerung des Amtssachverständigen)
BDG: § 147 (Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen; Eintritt des Erben in das Verfahren)