ASVG: § 10 Abs 1 (Beginn der Pflichtversicherung mit Beschäftigungsbeginn)
§ 33 Abs 6 (Pflicht zur Anmeldung von pflichtversicherten Personen vor Arbeitsantritt)
§ 111 Abs 1 Z 1 (Strafbestimmung; Verletzung von Meldepflichten; fehlendes Kontrollsystem zur Verhinderung der Aufnahme der Beschäftigung ohne erforderliche Anmeldung)