ASVG: § 4 Abs 2 (Versicherungspflicht; Dienstnehmereigenschaft; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Erfordernis des Vorliegens eines Betriebs des Beschäftigers; nicht vorliegend durch bloßes Eigentum am Haus, an dem Arbeiten durchgeführt werden; kein Vorliegen persönlicher Weisungen; keine Beistellung von Betriebsmitteln durch den Beschäftiger; Überwiegen der Merkmale persönlicher Unabhängigkeit)