Tir JagdG: § 44 Abs 1 (Jägernotweg; keine Bindung der Behörde an Parteiantrag; Gewährleistung eines geordneten Jagdbetriebes; Interessenabwägung; Verhältnismäßigkeit; Gefährlichkeit des Umweges)
VwGH 28. 11. 2013, 2012/03/0150
Seite 386
Tir JagdG: § 44 Abs 1 (Jägernotweg; keine Bindung der Behörde an Parteiantrag; Gewährleistung eines geordneten Jagdbetriebes; Interessenabwägung; Verhältnismäßigkeit; Gefährlichkeit des Umweges)
VwGH 28. 11. 2013, 2012/03/0150
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